Wahlleistungen

 

Zusätzlich zur allgemeinen ärztlichen und pflegerischen Versorgung für alle Patienten können Sie bestimmte Wahlleistungen gegen gesonderte Berechnung in Anspruch nehmen. Diese Wahlleistungen müssen grundsätzlich zwischen Ihnen und dem Krankenhaus schriftlich vereinbart werden.

 

Wahlleistungen

Wir bieten in unserem Krankenhaus folgende Wahlleistungen an:

 

  • Chefarztbehandlung
  • Einbettzimmer
  • Zweibettzimmer
  • Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen


Wir weisen darauf hin, dass diese Wahlleistungen ein Angebot sind, dass diese jedoch im Hinblick auf die Erfüllung der allgemeinen Krankenhausleistungen nur in begrenztem Umfang angeboten werden können. Auch kann aus der vereinbarten Wahlleistung kein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerausstattung abgeleitet werden.
Bei gewünschter Inanspruchnahme von Wahlleistungen informieren Sie unser Personal direkt bei Ihrer stationären Aufnahme oder gern auch telefonisch (0340-6502 2710).