Wahlleistungen
Zusätzlich zur allgemeinen ärztlichen und pflegerischen Versorgung für alle Patienten können Sie bestimmte Wahlleistungen gegen gesonderte Berechnung in Anspruch nehmen. Diese Wahlleistungen müssen grundsätzlich zwischen Ihnen und dem Krankenhaus schriftlich vereinbart werden.
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| Wir bieten in unserem Krankenhaus folgende Wahlleistungen an:
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